Hausordnung

Wir möchten, dass sich alle Gäste und Mitarbeitenden bei uns sicher und wohl fühlen und gemeinsam ein besonderes Theater-Erlebnis genießen können. Um allen den Theaterbesuch so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir diese Hausordnung erlassen sowie uns einem wertebasierten Verhaltenskodex zur Prävention von Diskriminierung und Machtmissbrauch verpflichtet.

Hausordnung für Besucher*innen

Die Hausordnung gilt in allen Räumen und auf dem gesamten Gelände des Theaters. Das Hausrecht wird von der Leitung des Theaters und seinen Mitarbeiter*innen wahrgenommen.

1.) Zum Aufenthalt im Theater

  • In den Zuschauerräumen, Fluren und im Foyer des Theaters hat sich jede*r Besucher*in so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.
  • In den Bereichen innerhalb des Theaters, die speziell den Mitarbeiter*innen im Hause vorbehalten sind, ist der Aufenthalt für unbefugte Personen nicht gestattet.
  • Den Anweisungen der diensthabenden Mitarbeiter*innen des Theaters ist Folge zu leisten.
  • Rettungswege sind frei zu halten und die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu  benutzen.
  • Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Theaterleitung im Haus und auf dem Gelände Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen.
  • Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege ohne Erlaubnis zu beschriften oder zu bekleben.
  • Das Fotografieren und Filmen im Theater ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Theaterleitung möglich.

2.) Zu Störungen des Hausfriedens

  • Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot. Hierzu zählen insbesondere:
  • Rassistische, sexistische oder menschenverachtende Äußerungen
  • das Mitbringen und der Genuss von Drogen
  • das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen
  • die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt
  • Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung
  • Beschimpfen oder Beleidigen von Personal oder Besucher*innen des Theaters.

Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Wer trotz Aufforderung durch das Personal des Theaters oder des Einlassdienstes das Haus nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.

Prävention vor Diskriminierung und Machtmissbrauch

  • Wertebasis

    Die deutschen Theater und Orchester geben grundlegende künstlerische Impulse und sind daher nicht nur Bewahrer der künstlerischen Freiheit, sondern auch Katalysator gesellschaftlicher Weiterentwicklung. Aus diesem Verständnis heraus haben die im Bühnenverein zusammengeschlossenen Kulturinstitutionen einen wertebasierten Verhaltenskodex zur Prävention von sexuellen Übergriffen und Machtmissbrauch entwickelt und auf der Jahreshauptversammlung am 8. Juni 2018 verabschiedet. Dieser soll einen Verständigungsprozess und einen progressiven Umgang aller Mitarbeiter*innen an den Theatern und Orchestern in Gang setzen. Der Verhaltenskodex wurde zunächst vollständig vom GRIPS Theater übernommen. Im Zuge der Diskussion über den Schutz aller Beteiligten vor rassistischen und antisemitischen Äußerungen und Übergriffen hat das GRIPS Theater den eigenen wertebasierten Verhaltenskodex um diesen Aspekt sowie weitere Formen der Diskriminierung erweitert.

    Als GRIPS Theater haben wir gemeinsame Werte. Wir zeigen Haltung und ermutigen uns gegenseitig, jede Form von Übergriff oder Diskriminierung zu unterbinden. Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit und Nicht-Diskriminierung (verankert im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, § 12 Abs. 2 AGG) sind für uns elementar. Wir stellen uns der Herausforderung, die Diversität unserer Gesellschaft in unserem Haus abzubilden und zu leben. Innerbetrieblich zeigen wir einander Respekt und Wertschätzung. Wir sorgen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Betrieben und ein soziales Miteinander mit dem Willen, Konflikte offen anzusprechen und zu lösen. Wir bemühen uns um klare und vertrauensvolle Kommunikation auf allen Ebenen unseres Hauses.

  • Erkennungsmerkmale

    Diskriminierung bezeichnet jegliche Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen und kann unterschiedlichste Formen aufweisen sowie sich auf unterschiedlichste individuelle oder gruppenspezifische Merkmale beziehen. Von daher ist die folgende Auflistung notwendigerweise nur beispielhaft und unvollständig.

    Sexuelle Belästigung

    Grundsätzliches Kennzeichen der Belästigung ist eine Grenzüberschreitung, die ein anderer Mensch gegen seinen Willen erfährt. Als Belästigung können auch Vorgänge empfunden werden, die nicht beabsichtigt waren. Es ist daher nicht angebracht, die persönliche Sphäre anderer zu überschreiten, unter anderem durch:

    • die (auch versuchsweise) Erzwingung sexueller Handlungen mittels Gewalt oder Androhung von Gewalt
    • direkte/indirekte Drohung mit Nachteilen für die Ablehnung von Avancen
    • Versprechen von Vorteilen für sexuelle Zugeständnisse
    • Zeigen oder Verbreiten von Pornografie
    • anzügliche und sexualisierte Bemerkungen, Witze und Gesten
    • abfällige Bemerkungen über den Körper, die Sexualität oder die sexuelle Orientierung Anderer
    • nicht einvernehmliche körperliche Berührungen
    • Verlangen nach sexueller Aufmerksamkeit.

    Rassistische Handlung

    Als rassistisch gilt jede auf Rassentheorien, Hautfarbe, Abstammung, nationalen Ursprung oder Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die es zum Ziel oder zur Folge hat, dass ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.

    Eine Äußerung im Sinne dieses Verhaltenskodexes gilt als rassistisch, wenn sich die*der Betroffene durch sie diskriminiert oder beleidigt fühlt und ein Bezug zwischen der Äußerung und der genannten Definition hergestellt werden kann.

    Wir erkennen an, dass sich Rassismus nicht nur in expliziten Äußerungen und Handlungen widerspiegelt, sondern auch in gesellschaftlichen Strukturen verankert ist sowie im Unterbewusstsein wirkt – Faktoren, die sich gegenseitig beeinflussen. Repräsentationen dieser Strukturen im Theater werden ebenfalls als rassistisch gewertet.

    Antisemitismus

    Eine internationale Arbeitsdefinition von Antisemitismus lautet: "Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen." Auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, kann Ziel solcher Angriffe sein. Dies bedeutet nicht, dass ein kritischer Diskurs konkreter politischer Entscheidungen der Regierung Israels unzulässig ist.

    Antimuslimischer Rassismus

    Der antimuslimische Rassismus folgt Denkmustern, die auch anderen Rassismen innewohnen:

    • Muslimische und als muslimisch markierte Menschen werden zu einer einheitlichen Gruppe konstruiert, der pauschal zumeist negative Eigenschaften zugeschrieben werden, die sie von der Eigengruppe quasi natürlich unterscheidet.
    • Mit der Abwertung der "Anderen" geht eine Aufwertung der ebenfalls konstruierten Eigengruppe einher, die als positives Gegenbild (zivilisiert, aufgeklärt, emanzipiert etc.) entworfen wird.
    • Die Konstruktion einer binären Ordnung (Wir vs. Muslim*innen) dient dabei gleichzeitig der Begründung von Privilegien der Dominanzgesellschaft (d.h. der nichtmuslimischen weißen Mehrheitsgesellschaft).

    Wichtig ist, dass es sich hierbei nicht um das tatsächliche Verhalten und die Lebenswirklichkeiten von Muslim*innen geht, sondern dieses Bild eine Konstruktion ist, das heißt erst durch die Dominanzgesellschaft hervorgebracht wird. Das bedeutet: Muslim*innen werden zu Anderen "gemacht" ("Othering").

    Klassismus

    Klassismus bezeichnet die Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft und/oder der sozialen und ökonomischen Position. Es geht bei Klassismus also nicht nur um die Frage, wie viel Geld jemand zur Verfügung hat, sondern auch welchen Status er hat und in welchen finanziellen und sozialen Verhältnissen er aufgewachsen ist.

    Klassismus zeigt sich auf den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Ebenen. Die Diskriminierung kann sich in individuellen Verhaltensweisen und Einstellungen, aber auch strukturellen Bedingungen und politischen Entscheidungen zeigen. Etwa indem eine Leitung auf Probleme akademischer Mitarbeitender schneller reagiert, als auf die Probleme anderer Mitarbeitender oder akademische Arbeitsweisen als übergreifende Norm definiert werden.

    Umgang mit Menschen mit Behinderung

    Ableismus ist die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung („Diskriminierung“) wegen einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung oder aufgrund von Lernschwierigkeiten. Es ist also „Ableismus“, wenn ein Mensch wegen einer bestimmten, oft äußerlich wahrnehmbaren Eigenschaft oder einer Fähigkeit – seines „Behindertseins“ – bewertet wird.

    Body-Shaming

    Unter Body Shaming versteht man jegliche Art von Herabsetzung eines Menschen wegen seines Körpers. Sehr oft sind übergewichtige Menschen (Fat Shaming) betroffen, aber auch andere Menschen, deren Aussehen nicht dem gängigen Schönheitsideal entspricht. Die Form von Body Shaming, die jedoch am ehesten wahrgenommen wird, ist die öffentliche Herabsetzung von Körpern (negative Äußerungen über den Körper des anderen). Body Shaming kann aber auch hinter vorgehaltener Hand vonstattengehen (Lästern).  Body Shaming funktioniert, weil Adjektive, die eigentlich unsere Körper beschreiben, zu Beschreibungen von Charaktereigenschaften umgedeutet wurden. So ist beispielsweise das Wort „dick“ nicht mehr bloß eine Zustandsbeschreibung des Körpers, sondern wird assoziiert mit Begriffen wie faul, ungepflegt, krank, undiszipliniert oder hässlich. Dies kann auch beruflich zu Benachteiligung und Ausschluss führen.

    Queerfeindlichkeit

    Homofeindlichkeit, auch bekannt als Homophobie, wird als negative Einstellungen, Vorurteile und Ablehnung gegenüber homosexuellen Menschen definiert. Je nach Ausprägung reicht Homophobie von Vorurteilen und Berührungsängsten über ausgeprägte Abneigung und Befürwortung von Diskriminierung oder staatlichen Repressionen gegen Homosexuelle bis hin zu äußerstem Hass und körperlicher Gewalt gegen Homosexuelle.

    Trans*feindlichkeit (Ablehnung von Trans*Personen) drückt sich aus durch Infragestellen oder Aberkennen der Geschlechtsidentität, sprachliche Unsichtbarmachung, psychische und körperliche Gewalt. Ebenso ist die Ablehnung nichtbinären Personen, und anderer, die nicht in das Schema „das bei deiner Geburt zugewiesene Geschlecht ist auf ewig dein Geschlecht“ passen, eine Form der Queerfeindlichkeit. Auch Strukturen, die cisnormativ sind und eine diverse Geschlechtsidentität nicht zulassen sind queerfeindlich.

  • Selbstverpflichtung

    Auf Basis der oben angeführten Werte verpflichten wir uns auf verbindliche Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter*innen in unseren Häusern, unabhängig von ihrer Position:

    • Ich trenne zwischen dem, was innerhalb und außerhalb der künstlerischen Arbeit erlaubt ist, und missbrauche diese Freiräume der Kunst nicht.
    • Ich verhalte mich respektvoll gegenüber allen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung, Herkunft und sexueller Orientierung.
    • Ich unterlasse jede Form von sexueller Belästigung, rassistischer, antisemitischer, islamfeindlicher, homophober, ableistischer oder anderweitiger Diskriminierung.
    • Ich unterlasse Übergriffe in gestischer, sprachlicher und körperlicher Form.
    • Ich gehe verantwortungsvoll mit der mir übertragenen Macht um.
    • Ich bin mir dessen bewusst, dass mein Verhalten bei meinem Gegenüber eine andere Wirkung erzielen kann als beabsichtigt. Ich gehe damit empathisch und verantwortungsvoll um.
    • Ich kommuniziere eindeutig und klar.
    • Ich spreche Konflikte offen an und bemühe mich, sie fair zu lösen.
    • Ich schreite aktiv ein, wenn ich Zeug*in von Übergriffen, Machtmissbrauch und unangebrachtem Verhalten jeglicher Art werde, und spreche unangemessenes Verhalten direkt an.

    Wir tragen aufgrund dieses Selbstverständnisses und als Arbeitgeber die Verantwortung, unsere Mitarbeiter*innen und Künstler*innen aktiv vor sexueller Belästigung, rassistischen Übergriffen und Äußerungen sowie anderen Formen von Diskriminierung und Machtmissbrauch am Arbeitsplatz zu schützen. Dem Management und der Führungsebene des Theaters obliegen in diesem Zusammenhang besondere Fürsorgepflichten für die Mitarbeiter*innen. Dieser stellen sich das Theater und dessen Leitung. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, mit diesem wertebasierten Verhaltenskodex für ein diskriminierungs- und angstfreies Arbeitsklima zu sorgen.

    Das Überwinden von sexueller Belästigung, rassistischen Übergriffen, Diskriminierung und Machtmissbrauch ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die einen Kulturwandel voraussetzt. Als GRIPS Theater sorgen wir dafür, dass das Bewusstsein für diese Themen am Arbeitsplatz geschärft wird. Zur Umsetzung der hier statuierten Werte werden flankierende Maßnahmen wie Schulung und Aufklärung durchgeführt.

    Bei Verdacht auf sexuelle Belästigung oder sexuellen Missbrauch, rassistische Äußerungen oder Übergriffe sowie sonstige Formen der Diskriminierung verpflichten wir uns, alle notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung und zum Schutz der betroffenen Personen einzuleiten. Als Leitung des Theaters werden wir gemeinsam mit der*dem Betroffenen und dem Betriebsrat eine der folgenden Maßnahmen, die am ehesten geeignet erscheint, die ursächliche Verankerung des Vorfalls zu bearbeiten, durch das GRIPS Theater auf eigene Kosten durchführen:

    • eine Mediation mit den an dem Vorfall Beteiligten
    • eine Empowerment-Maßnahme für die betroffene(n) Person(en)
    • ein Workshop oder eine Schulung oder eine sonstige vergleichbare Maßnahme mit mehreren Mitarbeiter*innen des Theaters, die zur Aufklärung über rassistische Strukturen und rassistische Wortwahl beiträgt
    • eine längerfristige Organisationsentwicklungsmaßnahme.
  • Ansprechpersonen

    Das GRIPS Theater besitzt eine AGG-Beschwerdestelle. Ansprechpartnerin bei Verdacht auf Diskriminierung und Machtmissbrauch – sowohl gegenüber festen und freien Mitarbeiter*innen als auch gegenüber Zuschauer*innen und Teilnehmer*innen – ist:

    AGG-Beschwerdestelle:

    Sonja Baltruschat
    Tel: 0176-20910433
    Mail: www.sonja-baltruschat.de

    Interne Ansprechpersonen:
    Katja Hiller, Sedja Husak

    Darüber hinaus können sich Betroffene von sexuellen Übergriffen an die überbetriebliche Vertrauensstelle des Bühnenvereins wenden. Kontakt: themis-vertrauensstelle.de

    Betroffene von rassistischen Übergriffen und Diskriminierung können sich an die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung wenden. Kontakt: berlin.de/sen/lads/